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Foren Archiv Tischtennis pur 2006-2018

(Eigen-) Verantwortung der Vereine

Markus Thies's Foto Markus Thies 21 Nov 2005

Aus aktuellem Anlaß bin ich von Verbandsseite des öfteren auf die absolute Eigenverantwortung der Tischtennisvereine in vielen Bereichen aufmerksam gemacht worden.
Diese kann man aus meiner Sicht nicht unkommentiert stehenlassen. Es gibt zu viele Punkte, die das Einhalten unnötig erschweren:

das Handbuch hat in den vergangenen Jahren erheblich an Umfang zugenommen. Außerdem ist es in hohem Maß unstrukturiert. Dies erschwert die Transparenz der Regeln und damit deren Einhaltung. Es sollte zu dem Handbuch zusätzliche Arbeitslisten für Verantwortungsträger in den Vereinen geben.

Es sollte eine verbindliche Auskunftsmöglichkeit in Zweifelsfragen geben. Die gibt es nämlich nicht. Und wenn ein Verbandvertreter eine falsche Auskunft gibt, ist dies das alleinige Problem des Vereins.
Hier sei nochmal an folgendenen Sachverhalt Mitte der Hinserie erinnert: Wir wollten den Spieler Messerschmidt (der pausieren wollte) in die 3. Herren nachmelden. Dazu habe ich unseren Staffelleiter Ulli Engelhardt angerufen, ob dies ein Problem sei und an welcher Stelle wir Messerschmidt einsetzen könnten. Die Auskunft war eindeutig. Ebenso wurde mir das neue MMF genehmigt zurückgeschickt. Messerschmidt hatte nicht gespielt. 14 Tage später wurde von dem Bereichsleiter Ralf Kellner festgestellt, daß die Aufstellung von Messerschmidt nicht regelgerecht ist (da ein Spieler nicht mit einer Ersatzspielsperre nachgemeldet werde dürfe). Auf Nachfrage ist mir eindeutig mitgeteilt worden, daß ein Einsatz von Messerschmidt zu einer 0:9 Wertung geführt hätte und die Aussage unseres Staffelleiter uns nicht geschützt hätte
Diese Situation nicht akzeptabel. Es muß für Vereine ein verbindliche Auskunftsmöglichkeit geben.
Meine Überlegungen zur Verbesserung der Situation:

1. Neustrukturierung des Handbuchs

2. verbindliche Aufgabenlisten für die Vereine

3. verbindliche Informationspflicht der Verbandsorgane

4. eine Regelung nach der nach 14 tägiger Einspruchszeit, manche Dinge einfach als genehmigt gelten.

MaikS's Foto MaikS 23 Nov 2005

Tja, das ist ja dieses Jahr nicht das einzige Missgeschick bei uns geblieben, leider.
Eine Überarbeitung des handbuchs sollte sehr kompliziert und demzufolge auch kosten/arbeitsintensiv sein.
Dagegen eine Regelung einzuführen nach der Aussagen eines offiziellen Verbandsvertreters als verbindlich gilt, nicht.
Bei mir ist es doch auch so im Berufsaltag: Wenn ich ein falsches Angebot abgebe, dann ist essig, dann kann der Kunde darauf pochen. Dann muss ich bis zum nächstmöglichen Änderungszeitpunkt mit den ihm falsch mitgeteilten Konditionen leben.
Aber so eine Situation, wo man als Verein dann komplett im Stich gelassen wird ist mM nach nicht im Sinne des Sports.
Besonders darauf hinweisen möchte ich hier auf den zweiten Fall, wo wir als Verein TTV Geismar keine Jugendfreigabe für 2 Spieler beim TTVN beantragt hatten.
Auf dem Mannschaftsmeldeformular ist das ganze hingegen sehr wohl eingetragen. Und jetzt heißt es, dass dieses beiden Sachen nach knapp einer halben Saison abgeglichen wurden.
Klar liegt die Schuld erstmal bei uns, aber definitiv in zweiter Instanz dann auch beim Verband, da so eine Verzögerung oder Unachtamkeit(sollte das mit dem jetzt erst möglich gewordenen Abgleich nicht so stimmen)
eigentlich nicht akzeptabel ist.
Eine "to do" liste...nun ja, was passiert, wenn ein besonderer Fall nicht behandelt wird auf dieser Liste? Wer hat dann Schuld?
Halte ich zumindest für schwierig.