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Kolossale Netzroller oder Fehler ? 2 Fälle

Hrazel's Foto Hrazel 18 Nov 2006

Hallo Mitstreiter,

Ich bin Michael aus HH und habe 2 Fälle für Euch.

Fall 1:
Mir ist im Punktspiel (Landesliga) ein Merkwürdiger Netzroller gelungen.
Den Ball nicht mehr wie ichs gewünscht hatte getroffen, flog der Ball auf meiner Seite an eine Waagerechte Kante unten am Netz. Danach flog er fast 2 m hoch , und beim runterfallen auf die Netzkante und dann tödlich auf die Gegnerplatte.
Mein Gegner hatte sich schon vorher abgewendet, es also nicht gesehn. Einer seiner Mannschaftskameraden sprang auf und meinte kein Punkt da die Kante zum meiner Platte gehöre.
Diese Meinung teile ich nicht. Ich hab extra in den ittf Regeln nachgeschaut. Ich finde keine Regelung für soeinen unwahrscheinlichen Fall.
Es steht dort nur, der Ball darf nicht durchs Netz hindruch gespielt werden, darf aber um das Netz herum.

Für mich gehört die waagerechte Kante zwischen Tischplatte und Netz-Pfosten zur Netzganitur, also habe ich einen spektakulären doppelnetzrollenden Zufallstreffer gelandet.

Wie seht ihr das ? Gibt es hier offizielle Stimmen ?


Fall 2:
Nach einem "Relly" hatte mein Gegner einen von mir sehr kruzgespielten Ball im extremen winkel zurück gepsielt, sodass er nach Aufprall neben den Tisch flog. Ich habe den Ball noch erlaufen können, doch der Ball war so tief inzwischen , dass ich ihn unter dem Netz an der Seite hindruch auf die Gegnerplatte
bringen konnte . Der Ball rollte dann auf der Gegnerplatte und der Ballwechsel war vorbei.

Wer bekommt hier den Punkt?


Ich bin der Meinung auch hier habe ich regulär gepunktet, da in den ittf http://www.tischtenn... ... n_a_05.pdf Regeln steht :
5 .14 Als über die Netzgarnitur oder um sie herum gilt auch, wenn der Ball das Netz irgenwo anders als zwischen Netz un dPfosten oder zwischen Netz und Spielfläche passiert.
Mit anderen Worten: Der Ball darf nicht durchs Netzhindurch.
und Herum bedeutet nicht : nur an der Seite vorbei.


Also auch Fall 2 unwarhscheinlich aber regelgerecht.

Randbemerkung
Hab mal gehört beim Tennis sei es erlaubt den Schiesdsrichter zu treffen. Wenn der Ball dann wie nach nem Netzroller auf die Gegner Seite fällt ist es regulär.
Mag vielleicht alles kleinkarriert sein, aber als Informatiker muss man auf Logik und klare Definitionen achten. ;)

Viel Spass euch weiter beim TT !

MaikS's Foto MaikS 18 Nov 2006

Ich denke beides ist dein Pukt, 1) die netzgarnitur zählt nicht zur Platte und
2) solange der ball auf deiner Seite des Netzes wahr, ist es egal, wie du das netz überwunden hast.

MfG

Heidy's Foto Heidy 19 Nov 2006

In beiden Fällen ein regelgerechter Rückschlag. Die gesamte Netzgarnitur gehört mit zum Netz, also auch die Teile, die seitliche vom Tisch herrausragen und auch genauso die Teile, die auf dem Tisch aufliegen. In Fall 1 hast du also quasi zweimal das Netzberührt, also ein "Doppelter Netzroller".

Und in der Tat darfst du wie in Fall 2 den Ball ums Netz herum, oder unter dem Netzpfosten oder sonstewie zurückspielen. Wie du so schön sagst, darfst du ihn nur nicht "durch das netz durchspielen" allerdings wüßte ich auch nicht, wie du DAS machen wollen würdest. ;)

Wicht1960's Foto Wicht1960 07 Dez 2006

Hallo Hrazel,

wie auf den Seiten des BaTTV im Resort Schiedsrichter beschrieben
http://www.battv.de/... ... p?idcat=87

Wird die gesamte Netzgarnitur als Netzball gewertet:
Tatsachenentscheidung:
Im DTS 06/2004 hat der Experte eine Antwort auf eine Anfrage, ob ein vorschiftsmäßiger Rückschlag gelungen ist,
wenn der Ball statt auf dem Tisch nur die Netzhalterung berührt und dann ins Aus geht.
Die Entscheidung, dass hiermit kein gültiger Rückschlag gelungen ist, ist richtig. Nicht richtig ist jedoch die Ansicht,
dass es sich hier um eine Tatsachenentscheidung handelt. Die Tatsachenentscheidung ist die Feststellung,
dass der Ball die Halterung der Netzgarnitur berührt hat. Die Folgerung hieraus ist jedoch eine Regelentscheidung.
Hätte der Schiedsrichter zwar das ausschließliche Berühren der Netzhalterung bestätigt, jedoch auf gültigen Rückschlag erkannt,
wäre dieser Teil eine Regelentscheidung, die dann in die Zuständigkeit der OSR fallen würde.

In diesem Beispiel war die Situation umgekehrt aber ganz klar die Netzhalterung als Netzberührung und nicht als Berührung der Tischplatte gewertet worden.

Die zweite Frage wird ja schon eindeutig in der Regel als regulärer Treffer beschrieben.


Gruß aus Weingarten (Baden)